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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10   

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https://dejure.org/2013,54960
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10 (https://dejure.org/2013,54960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.12.2013 - L 18 KN 359/10 (https://dejure.org/2013,54960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - L 18 KN 359/10 (https://dejure.org/2013,54960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Teil-)Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur knappschaftlichen (bergbaulichen) Rentenversicherung für eine Beschäftigte; Erstattung eines zu Unrecht entrichteten Differenzbetrages zwischen der allgemeinen und der bergbaulichen Rentenversicherung; Einstufung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Teil-)Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur knappschaftlichen (bergbaulichen) Rentenversicherung für eine Beschäftigte; Erstattung eines zu Unrecht entrichteten Differenzbetrages zwischen der allgemeinen und der bergbaulichen Rentenversicherung; Einstufung als ...

  • rechtsportal.de

    (Teil-)Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur knappschaftlichen (bergbaulichen) Rentenversicherung für eine Beschäftigte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Es fehlt an einem hinreichend bestimmten Klageantrag und an substantiiertem Tatsachenvortrag, aus dem ein solcher bestimmt werden könnte (§§ 92, 106 Abs. 1, 112 Abs. 2 SGG, §§ 202 SGG iVm § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); vgl hierzu BSGE 83, 254-266).

    Betrifft ein Zahlungsanspruch - wie hier - einen abgeschlossenen Vorgang aus der Vergangenheit, ist er zur Vermeidung eines ansonsten im Raum stehenden zusätzlichen Streits über die Höhe des Anspruchs konkret zu beziffern (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 zu Kostenerstattungsansprüchen; BGH NJW 1999, 954); es muss grundsätzlich ein bestimmter (bezifferter) Zahlungsantrag gestellt und in der Klageschrift dargelegt werden, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt (BSGE 92, 300ff).

    Der Senat hat auch nicht versäumt, in der mündlichen Verhandlung auf die Konkretisierung des Antrags und die Ergänzung des Tatsachenvortrags hinzuwirken (§§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2, 153 Abs. 1 SGG; vgl hierzu BSGE 83, 254-266).

  • LSG Sachsen, 31.05.2001 - L 6 KN 25/00

    Vorliegen eines "bergbaulichen Betriebes"; Entscheidungskompetenz des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Das Sächsische Landessozialgerichts (LSG) bestätigte den Ausspruch in der Hauptsache, weil ein betriebsbezogener Bestandsschutz gesetzlich nicht vorgesehen sei, hob indes das angefochtene Urteil auf, soweit die Beklagte (als dortige Beigeladene) verurteilt worden war: Für die Rückerstattung sämtlicher Beiträge fehle es an einer Rechtsgrundlage, für die Erstattung des Differenzbetrages zwischen knappschaftlicher und allgemeiner Rentenversicherung fehle es am Nachweis der unrechtmäßigen Zahlung; dieser könne nur einzelfallbezogen erbracht werden; insoweit bestehe zeitlich unbegrenzter echter Besitzstandschutz für bestimmte, am Stichtag bergbaulich versicherte Arbeitnehmer (rechtskräftiges Urteil vom 31.5.2001, Az L 6 KN 25/2000).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten, die Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten des Sächsischen LSG (Az L 6 KN 25/00) und die Akten des SG Köln (Az S 15 KN 14/02 = L 2 KN 68/03 LSG NRW) Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • SG Chemnitz, 23.05.2000 - S 14 KN 279/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Das Sozialgericht (SG) Chemnitz hob den Bescheid des Bundesversicherungsamtes auf (Urteil vom 23.5.2000, Aktenzeichen (Az) L 14 KN 279/97), weil der innere Grund für die Einstufung als bergbaulicher Betrieb Ende 1991 entfallen sei, und verurteilte die dort beigeladene Beklagte antragsgemäß zur Erstattung der überzahlten anteiligen Beiträge.
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Eine unbezifferte und von der Klägerin (noch) nicht bezifferbare Leistungsklage ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie im Verbund mit einem Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch erhoben worden wäre (§§ 202 SGG iVm 254 ZPO, sog. Stufenklage, vgl BSGE 112, 141-156).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Betrifft ein Zahlungsanspruch - wie hier - einen abgeschlossenen Vorgang aus der Vergangenheit, ist er zur Vermeidung eines ansonsten im Raum stehenden zusätzlichen Streits über die Höhe des Anspruchs konkret zu beziffern (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 zu Kostenerstattungsansprüchen; BGH NJW 1999, 954); es muss grundsätzlich ein bestimmter (bezifferter) Zahlungsantrag gestellt und in der Klageschrift dargelegt werden, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt (BSGE 92, 300ff).
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Ihre Berufung hat die Klägerin - nach Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15.8.1991 (Az 12 RK 25/89 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 4) und die sich daraus ergebende Unzulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG NRW am 20.1.2005 - zurückgenommen (Az L 2 KN 68/03).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Der unbestimmte Zahlungsantrag ist auch nicht ausnahmsweise zulässig (vgl dazu zuletzt BSG Urteil vom 28.8.2013, Az B 6 KA 41/12 R).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Betrifft ein Zahlungsanspruch - wie hier - einen abgeschlossenen Vorgang aus der Vergangenheit, ist er zur Vermeidung eines ansonsten im Raum stehenden zusätzlichen Streits über die Höhe des Anspruchs konkret zu beziffern (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 zu Kostenerstattungsansprüchen; BGH NJW 1999, 954); es muss grundsätzlich ein bestimmter (bezifferter) Zahlungsantrag gestellt und in der Klageschrift dargelegt werden, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt (BSGE 92, 300ff).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 14/95

    DDR - VEB - Gleichstellung - Bergbau - Kapitalgesellschaft - Umwandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10
    Hinsichtlich der Entscheidung vom 25.6.1979 kann ein eklatanter Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip nicht festgestellt werden (vgl. BSGE 80, 267ff = SozR 3-8110 Kap VIII H III Nr. 1 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 18 KN 9/12

    Berechnung von Altersrente für langjährig Versicherte

    Bezogen auf den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Festsetzung eines höheren Wertes des Rechts auf Rente bedeutet dies, dass ihn die objektive Beweislast dafür trifft, dass der Berechnung des Werts auf Rente höhere versicherte Entgelte zugrundezulegen sind (vgl dazu Urteile des Senats vom 17. Dezember 2013, Az L 18 KN 359/10, 362/10 - juris - und 364/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    - 31.12.1990 schon deshalb nicht zu, weil die von der Klägerin in den Vordergrund gestellten, im Jahre 1990 im Zuge der "Wende" eingetretenen Veränderungen keine Auswirkung auf das (Fort-)Bestehen der - bis Ende 1990 betriebbezogenen - bergbaulichen (Sonder-)Versicherung hatten (im folgenden 1.; vgl dazu auch das Urteil des Senats vom gleichen Tage im Parallelverfahren mit dem Az L 18 KN 359/10) und ist für die Zeit vom 1.1.1991 bis 31.1.1995 nicht erwiesen; die materielle (objektive) Beweislast trägt die Klägerin (im Folgenden 2.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 364/10

    Einstufung eines Betriebs durch die Oberste Bergbaubehörde der DDR als

    - 31.12.1990 schon deshalb nicht zu, weil die von der Klägerin in den Vordergrund gestellten, im Jahre 1990 im Zuge der "Wende" eingetretenen Veränderungen keine Auswirkung auf das (Fort-)Bestehen der - bis Ende 1990 betriebbezogenen - bergbaulichen (Sonder-)Versicherung hatten (im folgenden a.; vgl dazu auch das Urteil des Senats vom gleichen Tage im Parallelverfahren mit dem Az L 18 KN 359/10) und ist für die Zeit vom 1.1.1991 bis 31.10.1991 nicht erwiesen; die materielle (objektive) Beweislast trägt die Klägerin (im Folgenden b.).
  • BSG, 24.02.2015 - B 12 R 5/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 11/14 B - v. 24.02.2015

    L 18 KN 359/10 (LSG Nordrhein-Westfalen).
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